Post by joggl on Aug 7, 2004 9:12:28 GMT 1
Bereits Anfang dieses Jahres hatten die Justizminister und Generalstaatsanwälte der US-Bundesstaaten sich Gedanken um Peer-to-Peer-Software und Filesharing gemacht: Kaliforniens Attorney General Bill Lockyer, damals Präsident der National Association of Attorneys General, meinte in einem Schreiben, P2P-Software sei ein gefährliches Produkt. Er wollte erreichen, dass Hersteller von P2P-Software die Anwender vor ihrer Nutzung warnen, da sie sich und andere damit schädigen könnten. Außerdem sollen sie für Schäden haftbar gemacht werden können.
In einem Schreiben, das die P2P-Newssite P2PNet veröffentlichte und das die Justizvertreter von 45 Bundesstaaten an einige Firmen sowie den Verband P2PUnited schickten, warnen sie die Hersteller von P2P-Software und Anbieter von Filesharing-Lösungen. Die Generalstaatsanwälte und Justizminister drohen mit gesetzliche Maßnahmen gegen die Firmen, wenn sie künftig die Anwender nicht deutlicher darauf hinwiesen, dass man durch das Filesharing beziehungsweise Anbieten von Dateien über P2P-Netze auch das Copyright verletzen könne. Auch sollte der Anwender auf Gefahren wie Identitätsdiebstahl und die Möglichkeit hingewiesen werden, dass man gegen seinen Willen mit Pornographie, Computerviren oder Spyware konfrontiert werde.
Welche gesetzlichen Maßnahmen den Attorney General vorschweben, darüber ließen sie sich in ihrem Schreiben nicht aus. Allerdings liegt auf Bundesebene ein Gesetzesentwurf des Senators Orrin Hatch vor, der unter dem Titel "Inducing Infringement of Copyrights Act of 2004" jeden, der bewusst Copyright-Verletzungen ermöglicht oder dazu verleitet, juristisch für die dadurch entstandenen Schäden zur Verantwortung ziehen möchte. P2P-Netze würde Hatch unter diesem Gesichtspunkt am liebsten ganz verbieten. Bürgerrechtler warnten bereits, im Extremfall würden durch solche Gesetze beispielsweise portable Player wie der iPod illegal -- was Hatch und seine Unterstützer allerdings vehement bestreiten.
Anbieter von Tauschbörsen-Software wie Grokster und Streamcast Networks werden von der Musikindustrie bereits seit einiger Zeit vor den Kadi gezerrt, da sie für die Copyright-Verletzungen der Nutzer ihrer Software verantwortlich zu machen seien: Die Software werde gezielt dafür hergestellt, solche Verstöße gegen das Urheberrecht zu ermöglichen. Das bestreiten die Hersteller vehement und berufen sich auf das berühmte Sony-Betamax-Urteil des obersten US-Bundesgerichts: Nur weil ein Gerät neben seinem eigentlichen Zweck auch zu Rechtsverletzungen genutzt werden könne, dürfe man den Hersteller nicht für solche Anwendungen haftbar machen. Nach ersten Entscheidungen, die die Position von Grokster und Streamcast stützen, ist das Verfahren aber weiter in der Schwebe. (jk/c't)
heise online
In einem Schreiben, das die P2P-Newssite P2PNet veröffentlichte und das die Justizvertreter von 45 Bundesstaaten an einige Firmen sowie den Verband P2PUnited schickten, warnen sie die Hersteller von P2P-Software und Anbieter von Filesharing-Lösungen. Die Generalstaatsanwälte und Justizminister drohen mit gesetzliche Maßnahmen gegen die Firmen, wenn sie künftig die Anwender nicht deutlicher darauf hinwiesen, dass man durch das Filesharing beziehungsweise Anbieten von Dateien über P2P-Netze auch das Copyright verletzen könne. Auch sollte der Anwender auf Gefahren wie Identitätsdiebstahl und die Möglichkeit hingewiesen werden, dass man gegen seinen Willen mit Pornographie, Computerviren oder Spyware konfrontiert werde.
Welche gesetzlichen Maßnahmen den Attorney General vorschweben, darüber ließen sie sich in ihrem Schreiben nicht aus. Allerdings liegt auf Bundesebene ein Gesetzesentwurf des Senators Orrin Hatch vor, der unter dem Titel "Inducing Infringement of Copyrights Act of 2004" jeden, der bewusst Copyright-Verletzungen ermöglicht oder dazu verleitet, juristisch für die dadurch entstandenen Schäden zur Verantwortung ziehen möchte. P2P-Netze würde Hatch unter diesem Gesichtspunkt am liebsten ganz verbieten. Bürgerrechtler warnten bereits, im Extremfall würden durch solche Gesetze beispielsweise portable Player wie der iPod illegal -- was Hatch und seine Unterstützer allerdings vehement bestreiten.
Anbieter von Tauschbörsen-Software wie Grokster und Streamcast Networks werden von der Musikindustrie bereits seit einiger Zeit vor den Kadi gezerrt, da sie für die Copyright-Verletzungen der Nutzer ihrer Software verantwortlich zu machen seien: Die Software werde gezielt dafür hergestellt, solche Verstöße gegen das Urheberrecht zu ermöglichen. Das bestreiten die Hersteller vehement und berufen sich auf das berühmte Sony-Betamax-Urteil des obersten US-Bundesgerichts: Nur weil ein Gerät neben seinem eigentlichen Zweck auch zu Rechtsverletzungen genutzt werden könne, dürfe man den Hersteller nicht für solche Anwendungen haftbar machen. Nach ersten Entscheidungen, die die Position von Grokster und Streamcast stützen, ist das Verfahren aber weiter in der Schwebe. (jk/c't)
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